Vergabekammer

IT-Ausschreibung

Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge richtet sich nach dem Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer, der so genannten EU-Schwellenwerte. Oberhalb gelten die europäischen Wettbewerbsregeln, die in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) niedergelegt sind. Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln die Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrem jeweiligen Haushaltsrecht. Die Schwellenwerte betragen (zZt der Erstellung dieser Seite, aktuelle Werte bitte […]

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